AGB

1. Geltungsbereich:

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Sprung KG an den Besteller. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Verkaufsbedingungen Bezug genommen wird.

1.2. Davon abweichende oder ergänzende Bestimmungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers sowie mündliche Vereinbarungen gelten nur, soweit sie von Sprung KG schriftlich bestätigt worden sind.

1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenso für Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr (Online-Shop).

2. Vertragspartner:

2.1. Das Rechtsgeschäft kommt zustande mit der: Sprung KG; Bauhofstraße 1, 5550 Radstadt; Firmenbuchnummer: FN 369727t; Landesgericht Salzburg; Gewerberegister Nr.:504/119736; UID Nr.: ATU 66724609.; Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 8:00 bis 17:00, unter der Telefonnummer 0043 6452 6646, sowie per E-Mail unter office@spg.at.

3. Angebot und Vertragsschluss:

3.1. Angebote sind nur verbindlich, wenn sie eine Annahmefrist enthalten.

3.2. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtliche bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer vorbehalten.

3.3. Bei Online Bestellung kommt der Vertrag zustande, wenn wir Ihre verbindliche Bestellung (Durchführung des Online-Bestellvorganges) durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

4. Rücktritt/Widerruf:

4.1. Ein Rücktritt/Widerruf ist ausschließlich für Verbraucher im Sinne des KSchG und nur bei Verträgen im Fernabsatz möglich.

4.2. Verbraucher haben gemäß § 5e Abs. 2 KSchG ein siebentätiges Widerrufsrecht. Sie können binnen dieses Zeitraumes ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

4.3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Soweit die Nutzungen oder Verschlechterungen auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

4.4. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

4.5. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch Ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

5. Umfang der Lieferung:

5.1. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung maßgebend

6. Technische Angaben und Unterlagen

6.1. Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen sowie etwaige Maß-, Eigenschafts- oder Gewichtsangaben dienen Informationszwecken und beinhalten keine Eigenschaftszusicherungen. Wo es im Sinne des technischen Fortschritts angezeigt erscheint, behält sich Sprung KG entsprechende Änderungen vor.

6.2. Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von Sprung KG und dürfen nur für die vereinbarten bzw. von Sprung KG angegebenen Zwecke benutzt werden.

7. Vorschriften am Bestimmungsort

7.1. Der Besteller hat Sprung KG auf örtliche, gesetzliche oder andere Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferung sowie auf die Einhaltung von Sicherheits- und Zulassungsvorschriften beziehen.

8.Preis:

8.1. Soweit nichts anderes vereinbart oder ausdrücklich angeführt, verstehen sich die Preise netto ab Werk inkl. Standardverpackung. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Einfuhr oder andere Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und Zöllen zu tragen.

8.2. Sind die Kosten der Verpackung, Fracht, Versicherung, Abgaben und andere Nebenkosten in Ihren Angebots- oder Lieferpreis eingeschlossen oder im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen, behält sich Sprung KG vor, die Ansätze bei Änderung der Tarife entsprechend anzupassen.

9. Zahlungsbedingungen:

9.1. Die Zahlungen sind vom Besteller am Ort des rechnungsstellenden Sprung KG Betriebes ohne irgendwelche Abzüge wie Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren, entsprechend den Zahlungsbedingungen, zu leisten.

9.2. Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur für Forderungen zu, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Insbesondere sind die Zahlungen auch zu leisten, wenn unwesentliche Teile der Lieferung fehlen, der Gebrauch der Lieferung dadurch aber nicht verunmöglicht wird.

9.3. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur an die Sprung KG auf das auf der Rechnung angegebene Konto geleistet werden. Die Zahlungsfrist beträgt – wenn auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist – 30 Tage netto nach Rechnungsdatum ohne Abzug einschließlich Steuern. Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber (Käufer) verpflichtet ab der Fälligkeit 12% Verzugszinsen auf den Rechnungswert zu bezahlen sowie Mahnkosten der Sprung KG und auch anwaltliche Mahnkosten zu ersetzen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllungs statt angenommen. Allfällige Einzahlungs- und Diskontspesen trägt der Auftraggeber/Käufer. Vor gänzlicher Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist die Sprung KG zu keiner weiteren Lieferung oder Leistung aus irgendeinem laufenden Vertrag gegenüber dem Auftraggeber/Käufer verpflichtet.

9.4. Die Zahlung bei Online Bestellung erfolgt wahlweise per Master Card, Visa, Dinners Club, American Express, Visa Electron, Maestro. Zahlungen können beim Kunden mit Wohnsitz in Österreich auf Vorauskasse, Rechnung, Kreditkarte oder Sofortüberweisung erfolgen. Es steht Ihnen online das Pay Pal Service zur Verfügung. Bei Kreditkartenzahlung – über das Pay Pal Konto- ist dies auch ohne PayPal Anmeldung möglich. Bei Zahlungen auf Rechnung wird zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten einmalig eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 2,90 inkl. MwSt. verrechnet.

9.5. Datenschutz und Sicherheit: Die Daten werden streng vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verwendet.

9.6. Bankverbindung: IBAN: AT72 3504 9000 0011 7887, BIC RVSAAT2S049. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz p.a. zzgl. € 10,00 Mahngebühr pro Mahnung in Rechnung gestellt.

10. Eigentumsvorbehalt:

10.1. die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Sprung KG, bis der Besteller alle Forderungen bezahlt hat, die Sprung KG jetzt und künftig gegen ihn zustehen.

10.2. Veräußert der Besteller Vorbehaltsware, so tritt er Sprung KG bereits jetzt im Innenverhältnis bis zur Tilgung aller Forderungen von Sprung KG die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten, Sicherheiten und Eigentumsvorbehalten ab.

10.3. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware zusammen mit den Sprung KG sonst eingeräumten Sicherheiten die Forderungen von Sprung KG gegen den Besteller um mehr als 20%, so ist Sprung KG insoweit zur Freigabe verpflichtet, als der Besteller dies verlangt.

10.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Sprung KG zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

10.5. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber/Käufer die Sprung KG unverzüglich zu benachrichtigen. Für den Fall des Zahlungsverzuges oder eines sonstigen Verstoßes ist die Sprung KG berechtigt in angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten und die Lieferung zurückzufordern.

11.Lieferung:

11.1. Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtlich behördliche Formalitäten wie Einfuhr- und Zahlungsbewilligungen eingeholt sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind. Sie gilt als eingehalten, wenn bei Ihrem Ablauf die Lieferung zum Versand bereitgestellt ist.

11.2. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:

11.2.1. wenn Sprung KG Angaben, die für die Ausführung der Bestellung benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie der Besteller nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung.

11.2.2. wenn Sprung KG durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert wird. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von Sprung KG nicht zu vertretende Umstände gleicht, welche Sprung KG die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, wie Lieferverzögerungen oder fehlerhafte Zulieferungen der vorgesehenen Vorlieferanten, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Rohmaterial-, oder Energiemangel, wesentliche Betriebsstörungen, etwa durch Zerstörung des Betriebes im Ganzen oder wichtiger Abteilungen oder durch den Ausfall unentbehrlicher Fertigungsanlagen, gravierende Transportstörungen, z.B. durch Strassenblockaden. Dauern diese Umstände mehr als sechs Monate an, haben beide Parteien das echt, Beharrt Sprung KG vom Vertrag zurückzutreten, Schadensansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

11.2.3. wenn der Besteller mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen in Verzug ist, insbesondere, wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält.

11.3. Ist die Überschreitung einer angemessenen Lieferfrist von Sprung KG zu vertreten, kommt Sprung KG erst in Verzug, wenn der Besteller Sprung KG schriftlich eine angemessene Nachfrist, die wenigstens einen Monat betragen muss gesetzt hat und auch diese ungenutzt abgelaufen ist. Anschließend kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, Sprung KG falle Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

11.4. Nimmt der Besteller versandfertig gemeldete Ware nicht rechtzeitig ab, ist Sprung KG berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern und als geliefert zu berechnen

11.5. Teillieferungen sind zulässig. Für Teillieferungen kann Sprung KG Teilrechnungen ausstellen

11.6. Beharrt Sprung KG nicht auf der Erfüllung des Vertrages, wird im Falle einer Annullierung des Auftrages durch den Besteller eine Vertragsstrafe in der Höhe von 10% des Vertragspreises fällig, es sei denn, Sprung KG könne einen höheren Schaden nachweisen.

11.7. Bei einer Online Bestellung erfolgt die Auslieferung binnen 14 Tagen, nach Erhalt Ihres Bestelleinganges, insofern die Ware in unserem Shop lagernd ist. Lieferungen nicht lagernder Ware, sprich Bestellware seitens der Sprung KG, erfolgen innerhalb von 30 Werktagen. Sollte ein Artikel kurzfristig nicht lieferfähig sein, werden Sie schriftlich davon informiert.

11.8. Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Österreichs.

12. Bei Transport-Beschädigungen von Paketen:

12.1. Grundsätzlich wird die Ware in unserem Shop stets gut verpackt und so gut wie möglich gschützt versendet. Transportschäden können jedoch trotzdem nie ganz ausgeschlossen werden. Deshalb: Bitte überzeugen Sie sich nach Erhalt des Paketes, ob die Ware unbeschädigt bei Ihnen angekommen ist. Eine Beschädigung bitte gleich beim Lieferanten des Paketdienstes oder der Spedition melden bzw.mitteilen. Bitte unterschreiben Sie erst, wenn Sie das Paket kontrolliert haben. Deutlich sichtbare Schäden am Paket/ an den Paketen sind unverzüglich dem Fahrer zu melden. Dieser muss dann vor Ort den Schaden protokollieren.

13. Verpackung:

13.1. Wird die Ware über die Standardverpackung hinaus zusätzlich verpackt, wird die betreffende Verpackung besonders berechnet und nicht zurückgenommen.

14. Gefahrenübergang:

14.1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung das Lager von Sprung KG verlassen hat und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko oder unter ähnlichen Klauseln oder einschließlich Montage erfolgt oder wenn der Transport durch Sprung KG organisiert und geleitet wird.

14.2. Verzögert sich die Absendung aus nach von Sprung KG zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr MIT DER Mitteilung über die Versandbereitschaft an den Besteller über.

15. Transport und Versicherung

15.1. Der Versand erfolgt, soweit nicht anders vereinbart ist, auf Kosten des Bestellers

15.2. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn sie durch Sprung KG zu besorgen ist, gilt sie als im Auftrag und für Rechnung und Gefahr des Bestellers abgeschlossen

15.3. Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind Sprung KG rechtzeitig bekanntzugeben. Andernfalls erfolgt der Versand nach Ermessen – jedoch ohne Verantwortung- von Sprung KG so schnell und kostengünstig wie möglich. Bei Franko-Lieferungen bleibt die Versandabwicklung Sprung KG überlassen. Werden dabei vom Besteller besondere Vorschriften erteilt, gehen eventuelle Mehrkosten zu seinen Lasten.

15.4. Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport hat der Besteller auf den Empfangsdokumenten einen entsprechenden Vorbehalt anzubringen und beim Beförderer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen. Die Meldung nicht ohne weitere feststellbare Transportschäden hat spätestens innerhalb acht Tage nach Empfang der Ware an den Beförderer zu erfolgen

16. Prüfung und Abnahme der Lieferung:

16.1. Die Waren werden von Sprung KG während der Fabrikation im üblichen Rahmen geprüft. Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen sind diese schriftlich zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen.

16.2. Der Besteller hat die Lieferung innert angemessener Frist zu prüfen und Sprung KG etwaige Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist, schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als genehmigt.

17. Gewährleistung:

17.1. Sprung KG verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile Ihrer Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion, mangelnder Ausführung oder falscher Betriebs-, oder Montageanleitungen schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach ihrer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentrum von Sprung KG.

17.2. Der Besteller ist berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des Vertragspreises zu verlangen wenn die Nachbesserung oder Nachlieferung unmöglich ist oder Sprung KG die Nachbesserung in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt oder wenn Sprung KG die Nachbesserung verweigert oder schuldhaft verzögert.

17.3. Für Erzeugnisse, die nach Angaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers hergest5ellt werden, beschränkt sich die Gewährleistung von Sprung KG auf die Materialbeschaffenheit und die Bearbeitung

17.4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Lagerung und Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, unsachgemäßer Eingriffe des Bestellers oder Dritter, Verwendung von Nicht-originalteilen sowie infolge anderer Gründe, die Sprung KG nicht zu vertreten hat. Schäden durch eine unsachgemäße Inbetriebnahme sind ebenfalls nicht von der Sprung KG zu vertreten.

17.5. Für wesentliche Fremdlieferungen übernimmt Sprung KG lediglich im Rahmen Garantieverpflichtung der Unterlieferanten.

17.6. Gewährleistung- und Haftungsansprüche verjähren 24 Monate ab Erhalt der Lieferung durch den Endverbraucher, spätestens jedoch 30 Monate nach Abgang der Lieferung bei Sprung KG

17.7. Beanstandungen der gelieferten Waren sind längstens innerhalb von 5 Tagen schriftlich mitzuteilen. Mündliche oder telefonische Beanstandungen gelten als nicht erklärt. Die gesetzliche Vermutung der Mangelhaftigkeit der Ware wird auf die 5-tägige Mängelrügefrist reduziert (gilt nicht für Konsumenten als Auftraggeber/Käufer).

18. Haftung (Ausschluss von Schadenersatz)

18.1. Schadenersatzansprüche des Bestellers aus jedem Rechtsgrund, insbesondere aus unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung, falscher Beratung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Unmöglichkeit, für leichte Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für eine vom Verschulden unabhängige Haftung, insbesondere das Fehlen zugesicherter Eigenschaften und für Produktfehler, für die nach dem anwendbaren Produkthaftungsgesetzen zwingend gehaftet wird

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand

19.1. Als Erfüllungsort gilt der versendende Sprung KG Betrieb

19.2. Bei Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist die Klage beim am Sitz des Rechnungsstellenden Sprung KG Betriebes zuständigen Gericht zu erheben. Sprung KG ist jedoch auch berechtigt, das am Sitz des Bestellers zuständige Gericht anzurufen

19.3. Das Vertragsverhältnis untersteht dem am Sitz des rechnungstellenden Sprung KG Betriebes geltenden Rechts

19.4. internationale Zuständigkeit der österreichischen Gerichte wird auch gemäß EuGVVO und LGVÜ vereinbart. Sämtliche rechtsverbindlichen Vereinbarungen erfolgen in deutscher Sprache und dient das deutsche Sprachverständnis bzw. die österreichische Rechtssprache als einzige Auslegungsregel zur Erforschung des Parteiwillens.

19.5. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Auftrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dadurch unberührt und rechtswirksam.

19.6. Erfüllungsort bei Online Bestellungen ist der Sitz der Sprung KG. Als Gerichtsstand für aller sich daraus unmittelbar zwischen dem Kunden und der Sprung KG ergebenden Streitigkeiten, wird das für den Sitz der Sprung KG örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

Sprung KG, A-5550 Radstadt, Bauhofstrasse, 1. Januar 2013